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AGBs Lust Auf Tennis

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LUST AUF TENNIS

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SPIELORTE
Tennisclub Grenchen, Staadstrasse, 2540 Grenchen (Sommersaison)
Tennishalle Grenchen AG, Flughafenstrasse 38, 2540 Grenchen (bei Regen und Wintersaison)
Bei unsicherer Witterung werden die Kursteilnehmer gebeten, sich über die Telefonnummer 086 076 702 81 23 zu informieren, wo der Tennisunterricht stattfindet!

AUSRÜSTUNG
Auf den Plätzen des TC Grenchen und in der Tennishalle Grenchen darf nur in Tennisbekleidung gespielt werden. Bitte spielt nur in Tennisschuhen mit Profil draussen im TC Grenchen sowie in der Halle, sonst ist die Verletzungsgefahr gross.

BEI REGEN
Es wird immer gespielt! Bei Regen spielen wir in der Halle. Stunden können dann nicht vom Kunden abgesagt werden.

ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt mittels Online- Anmeldetalon. Aus wichtigen Gründen können Kurse von der Schulleitung annulliert werden. Bereits bezahlte Kursgelder werden entsprechend zurückerstattet. Über die definitive Anmeldung und die verbindliche Zusammensetzung der Kurse entscheidet die Tennis - Schulleitung. Mit der Anmeldung für ein Angebot von Lust auf Tennis anerkennt der Kunde die aktuellen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

ANNULATION
GRUPPEN KURSE
Verletzungen, Krankheitsfälle, berufliche oder schulische Absenzen sowie vorzeitige Austritte ergeben keinen Anspruch auf Kurs Geldrückerstattung.


EINZEL STUNDEN
Bis 24 Stunden vor dem Spieltag ohne Kosten, danach volle Kostenberechnung. Bei den 2-Personen-Privatlektionen werden im Verhinderungsfalle eines Teilnehmers die Tarife der 1-Person-Privatlektionen gültig. Die verhinderte Person kann jedoch auch einen Ersatzspieler delegieren. Sollten beide Teilnehmer verhindert sein, so gilt die 24-Stunden-Absageregelung!


ZAHLUNGSART
Die Bezahlung der Gruppenkurse hat vor Kursbeginn zu erfolgen; auf Wunsch ist eine Zahlung in zwei Raten möglich. Sporadische Privatstunden werden unmittelbar nach der Lektion per Twint oder Bar beglichen. Ganzjahres Privatstunden- Spieler bekommen ende Monat jeweils eine Rechnung.

ALLGEMEINES
Für die Teilnehmer sind die allgemeinen Bedingungen des Tennisclub Grenchen und der Tennishalle Grenchen verbindlich. Nicht besuchte Stunden verfallen und können nicht nachgeholt werden. Die Tennislehrer können sich ausnahmsweise durch einen Kollegen vertreten lassen. 


TENNISLEHRER WAHL
Die Tennislehrer von Lust auf Tennis werden wöchentlich geschult und unterrichten nach der gleichen Methode und der “Lust auf Tennis” Philosophie. Es können Wünsche angebracht werden was die Trainer anbetrifft, jedoch entscheidet die Tennisschule welcher Trainer welche Kurse unterrichten.

HAFTUNG
Die Versicherung ist allein Sache der Teilnehmer. Die Tennisschule lehnt jegliche Haftung ab. Für Kursausfälle infolge von höherer Gewalt (Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen und ähnlichem) haftet Lust auf Tennis nicht.

ETHIK CHARTA
Lust auf Tennis setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Sie lebt diese Werte vor, indem sie – sowie seine Arbeitnehmer  – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Lust auf Tennis Und ihre Mitarbeiter anerkennen und befolgen zu diesem Zweck die Ethik-Charta, das Ethik-Statut des Schweizer Sports und das Doping-Statut von Swiss Olympic sowie die weiteren präzisierenden Dokumente. Der Sportverband verbreitet diese Prinzipien in seinem Wirkungsbereich.

VERHINDERUNG WETTKAMPF MANIPULATION
Lust auf Tennis betreibt fairen Tennissport. Sie enthält sich jeder Form der unlauteren Beeinflussung und Manipulation von Sportwettkämpfen und befolgt die entsprechenden Vorschriften von Swiss Tennis sowie im Ethik-Statut von Swiss Olympic.

DATENSCHUTZ
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere Art. 6 und 7 DSG (Datenschutzgesetz).


- Grundsatz der Zweckbindung: Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und im Anschluss nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist.


- Grundsatz der Transparenz: Vereinsmitglieder informieren, wenn ihre Personendaten an Dritte oder andere Mitglieder bekanntgegeben werden. Sie müssen über Empfänger und Zweck informiert werden.


- Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Es dürfen nur Daten bearbeitet werden, die zur Erfüllung des Vereinszwecks wirklich notwendig sind

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